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Vorschriften im Saarland zur Beseitigung von Asbestzementprodukten “asbesthaltige Baustoffe – AVV 170605*"
Im Saarland darf eine Privatperson Asbestzementprodukte grundsätzlich selbst abbauen. Dabei muß nach den Technischen Richtlinien für Gefahrstoffe - TRGS 519 - und nach weiteren Bestimmungen vorgegangen werden.
Ein Fehlverhalten wird jedoch nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat verfolgt und geahndet.
Großformatige Platten sind ebenso wie Bruchstücke und kleinformatige Platten in speziellen Transportsäcken – Big Bags – staubdicht zu verpacken.
Der Transport zur Annahmestelle darf bei ordnungsgemäßer Verpackung bis zu einem Gewicht von 1 to. ebenfalls selbst vorgenommen werden.
Bei größeren Rückbaumaßnahmen nennen wir Ihnen gerne Fachfirmen, die über die erforderliche Sachkunde für diese Arbeiten und den Transport verfügen.
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