Nahezu alle Rückbau-, Umbau- oder Sanierungsarbeiten erfordern eine umfassende Entsorgungsplanung. Die Abfallerzeuger - Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen
und Sanierer - stehen vor umfangreichen und für sie meist neuen Problemen, die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gelöst werden müssen.
Vorhandene Altlasten werden mit Abfallschlüsselnummern entsprechend des
Europäischen Abfallkataloges definiert, länderspezifische und kommunale Bestimmungen regeln die ordnungsgemäße Entsorgung teilweise jedoch sehr unterschiedlich und
erfordern aktuelle Kenntnis der regionalen Besonderheiten. Durch den ständigen Kontakt mit Behörden, Landesämtern, Deponien und Verwertungsanlagen erreicht die
NES Entsorgung GmbH diesen Informationsstand und kann ökologische und ökonomische Aspekte bei der Abfallentsorgung verbinden.
Die langjährige Kooperation mit bewährten Geschäftspartnern hat ein Netzwerk entstehen lassen, das die aktive Unterstützung der Abfallerzeuger auch in Bereichen ermöglicht, in denen eigene Erfahrungen oder Ressourcen fehlen.
So wird die NES unter Umständen schon bei der Recherche und der Beauftragung eines geeigneten Probenahme- und Analytiklabores aktiv, da bei einer Vielzahl von Abfallarten aufgrund der Vorgaben der „Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)“ vorab eine Analytik erforderlich ist.
Grundsätzlich regelt die DepV die Ablagerung von Abfällen. In mehreren Anhängen und Fußnoten sind jedoch zahlreiche Ausnahmeregelungen, Verrechnungsmöglichkeiten unterschiedlicher Parameter und generelle Einzelfallzulassungen vorgesehen und gestattet.
Landes- und kommunalrechtliche Vorgaben können die DepV aber weiter verschärfen und deutlich enger auslegen. Es bleibt also unerlässlich, alle Entsorgungsmöglichkeiten im Einzelfall zu prüfen, nicht nur im Hinblick auf die Analytik des Abfalls, sondern auch unter Berücksichtigung der regionalen Vorgaben. So wie einerseits die Andienung an eine bestimmte Entsorgungseinrichtung vorgeschrieben ist, werden andererseits Anlieferungen zu kostengünstigen Deponien ausgeschlossen, da sie exklusiv für Abfälle aus bestimmten Körperschaften oder Kommunen zugelassen sind. Allgemeine Vergleiche der Annahme-preise sind daher nicht nur müßig, sondern führen zwangsläufig zu fatalen Fehlinter-pretationen der Entsorgungsproblematik und der Entsorgungskosten.
Entsprechend der Werte der konkreten Analytik stimmt sich die NES mit den zuständigen Behörden ab und klärt mit diesen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Anschluss- und Benutzerzwang oder Andienungspflichten, die zulässigen Entsorgungswege.